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Kostenübernahme
für eine psycho­therapeutische Behandlung



















Kostenübernahme für eine psycho­therapeutische Behandlung

Prof. Esser sitzend am Tisch im Gespräch mit zwei Therapeuten
Privat versichert

In der Regel übernehmen Private Kranken­ver­sicherungen die Kosten für eine psycho­thera­peu­tische Behandlung. Abweichungen hiervon können jedoch durch Ihre individuellen Tarif­ver­ein­barungen bedingt sein.

Die Gebühren für Privatversicherte sind seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht worden und liegen inzwi­schen deutlich unter den Sätzen der gesetzlich Versicherten.

Um auch in Zukunft noch Psy­cho­therapie anbieten zu können, sind wir gezwungen den bislang üb­lichen Steigerungssatz von 2,3 auf zur Zeit 2,8 zu erhöhen. Das kann dazu führen, dass Bei­hilfe­stelle und Private Kranken­ver­siche­rung die Diffe­renz von 21,86 € für eine Therapie­stunde nicht übernehmen.

Gesetzlich versichert

Unter bestimmten Umständen können ge­setz­lich Versicherte die Kosten für eine Psycho­thera­peu­tische Behandlung über ihre Kasse erstattet be­kom­men. Hierzu muss ggf. ein Antrag ge­stellt werden, der einen Engpass in der psycho­thera­peu­ti­schen Versorgung belegt.

Nähere Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Website der Ost­deutschen Psycho­thera­peu­tenkammer.

Bei der Abhandlung der Forma­li­täten stehen wir Ihnen gern jeder­zeit unter­stützend zur Seite.