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Kostenübernahme
für eine psycho­therapeutische Behandlung



















Prof. Esser sitzend am Tisch im Gespräch mit zwei Therapeuten
Privat versichert

In der Regel übernehmen Private Kranken­ver­sicherungen die Kosten für eine psycho­thera­peu­tische Behandlung. Abweichungen hiervon können jedoch durch Ihre individuellen Tarif­ver­ein­barungen bedingt sein.

Die Gebühren für Privatversicherte sind seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht worden und liegen inzwischen deutlich unter den Sätzen der gesetzlich Versicherten.

Um auch in Zukunft noch Psychotherapie anbieten zu können, sind wir gezwungen den bislang üblichen Steigerungssatz von 2,3 auf zur Zeit 2,8 zu erhöhen. Das kann dazu führen, dass Bei­hilfe­stelle und Private Kranken­ver­siche­rung die Differenz von 21,86 € für eine Therapiestunde nicht übernehmen.

Gesetzlich versichert

Unter bestimmten Umständen können ge­setz­lich Versicherte die Kosten für eine Psycho­thera­peu­tische Behandlung über ihre Kasse erstattet bekommen. Hierzu muss ggf. ein Antrag ge­stellt werden, der einen Engpass in der psycho­thera­peu­ti­schen Versorgung belegt.

Nähere Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Website der Ostdeutschen Psycho­thera­peu­tenkammer.

Bei der Abhandlung der Formalitäten stehen wir Ihnen gern jederzeit unterstützend zur Seite.