Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung
Privat versichert
In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Abweichungen hiervon können jedoch durch Ihre individuellen Tarifvereinbarungen bedingt sein.
Die Gebühren für Privatversicherte sind seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht worden und liegen inzwischen deutlich unter den Sätzen der gesetzlich Versicherten.
Um auch in Zukunft noch Psychotherapie anbieten zu können, sind wir gezwungen den bislang üblichen Steigerungssatz von 2,3 auf zur Zeit 2,8 zu erhöhen. Das kann dazu führen, dass Beihilfestelle und Private Krankenversicherung die Differenz von 21,86 € für eine Therapiestunde nicht übernehmen.
Gesetzlich versichert
Unter bestimmten Umständen können gesetzlich Versicherte die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung über ihre Kasse erstattet bekommen. Hierzu muss ggf. ein Antrag gestellt werden, der einen Engpass in der psychotherapeutischen Versorgung belegt.